- Fachhandelsbindung
- Form der ⇡ Vertriebsbindung; ein Hersteller schließt mit einem Großhändler einen Vertrag, in dem dieser verpflichtet wird, die bezogenen Waren nur an in bestimmter Weise qualifizierte ⇡ Fachgeschäfte unter Ausschluss sämtlicher übrigen Formen des Einzelhandels zu liefern.- Ziele: Marktzutritt für qualitativ hochwertige Produkte durch Fachbetriebe mit hohem Qualitätsimage und Preisniveau; Sicherstellung von fachlicher Beratung, Service, Reparatur, Ersatzteillager, hochwertiger Ladenausstattung bei Sicherung einer „auskömmlichen“ Fachhandelsspanne, ⇡ Gebietsschutz, Marktzutrittsschranken (⇡ Diskriminierungsverbot); kein intrabrand- sondern nur interbrand-Wettbewerb.
Lexikon der Economics. 2013.