Fachhandelsbindung

Fachhandelsbindung
Form der  Vertriebsbindung; ein Hersteller schließt mit einem Großhändler einen Vertrag, in dem dieser verpflichtet wird, die bezogenen Waren nur an in bestimmter Weise qualifizierte  Fachgeschäfte unter Ausschluss sämtlicher übrigen Formen des Einzelhandels zu liefern.
- Ziele: Marktzutritt für qualitativ hochwertige Produkte durch Fachbetriebe mit hohem Qualitätsimage und Preisniveau; Sicherstellung von fachlicher Beratung, Service, Reparatur, Ersatzteillager, hochwertiger Ladenausstattung bei Sicherung einer „auskömmlichen“ Fachhandelsspanne,  Gebietsschutz, Marktzutrittsschranken ( Diskriminierungsverbot); kein intrabrand- sondern nur interbrand-Wettbewerb.

Lexikon der Economics. 2013.

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